Ihre Weiterbildung zum Omnibusfahrer (m/w/d)

Seit Ende 2014 werden auch von der Agentur für Arbeit vermittelte Umschüler bei uns ausgebildet. Unsere Zulassung als Träger der Arbeitsförderung ermöglicht Ihnen den Erwerb des Bus-Führerscheins im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation. Wird die Ausbildung abgeschlossen und mit einem Praktikum in einer unserer Niederlassungen oder Zweigniederlassungen erfolgreich beendet, steht Ihrer Tätigkeit in unserem Konzern nichts mehr im Wege.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
In der Regel muss vor Beginn der Teilnahme an der Weiterbildung eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein. Der Bewerberin bzw. dem Bewerber wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit einem Bildungsgutschein bescheinigt. Voraussetzungen für die Qualifizierung zum Kraftfahrer/in: Mindestalter von 21 Jahren und eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3).

Sind Sie interessiert?

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an Herrn Leonel Masemann:

bewerbungen@rvk.de

Träger der Arbeitsförderung

Wir ermöglichen den Erwerb des Bus-Führerscheins im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation.