Ihre Fahrgastrechte!
Wir nehmen Ihre Rechte als unser Fahrgast sehr ernst.
Wir erklären uns bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Lesen Sie, auf welche Standards man sich geeinigt hat und welche Rechte sich hieraus für Sie ergeben:
- Fahrgastrechte im Buslinienverkehr unter 250 km
- Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Wenn Sie mit unserer Reaktion auf ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an die
Schlichtungsstelle Nahverkehr
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211 3809-380
Fax: 0211 3809-678
info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kümmert sich als Nationale Durchsetzungsstelle um die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr sowie um die Fahrgastrechte von Schiffs- und Busreisenden. Die Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte prüft, ob in Bahnen, Bussen und auf Schiffen die Vorschriften rund um die Fahrgastrechte eingehalten werden. Falls erforderlich, kann sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Fahrgastrechte durchzusetzen. Sollte es daher auf Ihrer Reise Anlass zu einer Beschwerde gegeben haben und das Verkehrsunternehmen hat darauf nicht zufrieden stellend oder überhaupt nicht geantwortet, können Sie sich an das EBA wenden. Das EBA prüft Ihr Anliegen und klärt für Sie, ob in Ihrem Fall gegen die Vorschriften der Fahrgastrechte verstoßen wurde.
So erreichen Sie das Eisenbahn-Bundesamt:
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Tel.*: 0228 30795-400 (*Bürgertelefon, Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr)
Fax: 0228 9826–9199