Tickets für Job, Ausbildung & Schule

Günstige Mobilität für Berufstätige, Auszubildende und Schüler.

Sie interessieren sich für das Deutschlandticket als Jobticket?

Perfekt, denn mit dem Deutschlandticket Job werden Sie das Maximum an unkomplizierter und günstiger Mobilität erhalten – und zwar nicht nur für die täglichen Fahrten zum Arbeitsplatz, sondern auch für Ausflüge in der Freizeit innerhalb Deutschlands.

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Das Ticket für Berufspendler

Das Ticket für alle Berufspendler - in zwei Modellen.

Das JobTicket im VRS gibt es in zwei Modellen: Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter und für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter.   

  • Ticketeigenschaften: Arbeitnehmer-Dauerticket, nicht übertragbar. Wird als praktisches eTicket ausgegeben, das bei Verlust sofort gesperrt werden kann. Es gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Werks-, Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis.
  • Geltungsdauer: gilt täglich rund um die Uhr
  • Gültigkeitsbereich: gültig im gesamten VRS-JobTicket-Netz. Das JobTicket lässt sich auch auf bestimmte Gebiete des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr („Großer Grenzverkehr“) oder den Kreis Ahrweiler erweitern, falls Mitarbeiter dort wohnen. Informationen hierzu erhalten Sie bei den VRS-Verkehrsunternehmen.
  • Mitnahmemöglichkeiten: Kinder unter 6 Jahren können kostenlos mitgenommen werden. Außerdem können JobTicket-Inhaber montags bis freitags ab 19 Uhr (bis 3 Uhr des Folgetages) sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen eine Person über 14 Jahre, bis zu 3 Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren (bereits ab 15 Uhr) und ein Fahrrad mitnehmen. (Hinweis: Die unentgeltliche Fahrradmitnahme gilt im Bereich des AVV ausschließlich in den Gemeinden Titz, Düren, Merzenich, Nörvenich und Vettweiß.)
  • Verkehrsmittel: alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress innerhalb des VRS-JobTicket-Netzes.
  • Verkauf: nicht im freien Verkauf erhältlich! Bei Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern wird der Arbeitgeber Vertragspartner des VRS und des Verkehrsunternehmens vor Ort, er kauft die JobTickets zentral für alle ständig beschäftigten Mitarbeiter ein und gibt sie an die Interessierten weiter. Den internen Zahlungsfluss und die Überweisung an den VRS übernimmt ebenfalls der Arbeitgeber. Bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind JobTickets möglich, wenn das Unternehmen Mitglied in einem Dachverband ist, der den Vertrag mit VRS und Verkehrsunternehmen abschließt. Informationen über die für Ihren Arbeitsort gültigen Konditionen erhalten Sie bei den VRS-Verkehrsunternehmen.
  • HandyTicket: nein
  • Online-Verkauf: nein

Mit dem JobTicket Carsharing und Leihräder nutzen

Mit dem JobTicket fahren Sie auch mit den Leihrädern der KVB sowie bei unseren Carsharing-Partnern günstiger. Bei jeder Fahrt mit den Leihrädern sind die ersten 30 Minuten kostenlos.

Infos unter www.abo-multiticket.de

Günstige Mobilität für Mitarbeiter*innen

  • Gilt täglich rund um die Uhr in dem Tarifgebiet, in dem die Arbeitsstätte liegt, sowie in den weiteren selbst gewählten Städten und Gemeinden des VRS-Netzes. Erhältlich in den Preisstufen 1 - 7.
  • Für Mitarbeiter*innen, deren Arbeitgeber einen JobTicketLight-Vertrag mit einem VRS-Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat.
  • Hinweis: Die Teilnahme an diesem Pilotprojekt ist auf 50 Unternehmen begrenzt, die bisher noch keinen JobTicket-Vertrag haben. 

 

Geltungsdauer: Gilt täglich rund um die Uhr in dem Tarifgebiet, in dem die Arbeitsstätte liegt, sowie in den selbst gewählten Städten und Gemeinden des VRS-Netzes.

Gültigkeitsbereich: Der Geltungsbereich ist analog zum MonatsTicket im Abo frei wählbar, muss jedoch das Tarifgebiet umfassen, in dem die Arbeitsstätte liegt.

Mitnahmemöglichkeit:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren grundsätzlich kostenlos mit Bus und Bahn. Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre fahren zum günstigen Kindertarif.

  • Hunde können im VRS kostenlos mitgenommen werden, solange sie unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person stehen. Hunde, die Fahrgäste gefährden, müssen einen Maulkorb tragen. Tiere dürfen generell nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden.

  • JobTicketLight-Besitzer dürfen montags bis freitags ab 19 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen (jeweils bis 3 Uhr des Folgetages) ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.

  • JobTicketLight-Besitzer dürfen montags bis freitags ab 19 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen (jeweils bis 3 Uhr des Folgetages) eine Person über 14 Jahre und bis zu drei Kinder (von 6 bis 14 Jahren) kostenlos mitnehmen. Die Kindermitnahme gilt montags bis freitags sogar schon ab 15 Uhr!

Nutzbare Verkehrsmittel: Gilt in den folgenden Verkehrsmitteln innerhalb der gewählten Städte und Gemeinden.

  • Buslinien, Straßen-, Stadt- und U-Bahn-Linien 

  • RegionalBahn- und RegionalExpress-Linien: Nicht mit Tickets der Preisstufe "Kurzstrecke" nutzbar!

  • Schnellbuslinien: Nicht mit Tickets der Preisstufe "Kurzstrecke" nutzbar! Schnellbuszuschlag erforderlich!

  • Hinweis: Das JobTicketLight gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Werks-, Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis.

Erweiterung für ZeitTickets: Mit einem VRS-AnschlussTicket lässt sich der Geltungsbereich Ihres JobTicketLight für einzelne Fahrten auf das gesamte VRS-Netz erweitern. Mehr Infos unter: Das AnschlussTicket

Weitere Informationen: Maßgeblich für die genauen Leistungen und Preise aller Tickets sind die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW und die Tarifbestimmungen des VRS: hier klicken!

IC/EC-Nutzung und 1. Klasse: Die Zuschläge können als Option gegen eine monatliche Zahlung hinzugebucht werden.

Carsharing und Leihräder nutzen: Mit dem JobTicketLight können Leihräder und Carsharing-Angebote besonders günstig genutzt werden. Das VRS eTicket wird damit zum Schlüssel für Autos und Fahrräder – es wird keine zusätzliche Kundenkarte benötigt. Mehr Infos unter: Das Abo-MultiTicket

Ticketverkauf

  • Das JobTicketLight* kann ausschließlich über den Arbeitgeber bezogen werden. Der Nutzerpreis ist abhängig von der gewählten Preisstufe, abzüglich des Arbeitgeberzuschusses und des VRS-Rabatts, siehe Tabellenansicht in der Broschüre: JobTicketLight


Die Zahlung erfolgt über den Arbeitgeber an das Verkehrsunternehmen.

  • Als HandyTicket nicht verfügbar.
  • Im Online-Verkauf nicht verfügbar.
  • Als Abonnement nicht verfügbar.

 

Die Finanzierung des JobTicketLight besteht aus drei Säulen:

1. Arbeitgeberzuschuss: Dieser ist abhängig von der gewählten Preisstufe.
Preisstufe 1a + 2a: mind. 30 Euro pro Ticket und Monat
Preisstufe 1b - 7: mind. 40 Euro pro Ticket und Monat

2. VRS-Rabatt: Das VRS-Verkehrsunternehmen gewährt pro Ticket, das vom Arbeitgeber bezuschusst wird, folgenden Rabatt:
Preisstufe 1a + 1b + 2a: mind. 17 Euro pro Ticket und Monat
Preisstufe 2b - 7: mind. 24 Euro pro Ticket und Monat

3. Nutzerpreis: Der Nutzerpreis ist der maximale Preis, den Mitarbeiter*innen je Ticket und Monat zahlen. Er wird ermittelt aus dem Preis des Abos abzüglich des Arbeitgeberzuschusses und des VRS-Rabatts. Die Zahlung erfolgt über den Arbeitgeber an das Verkehrsunternehmen.

Voraussetzungen für den Arbeitgeber

  • Sitz des Unternehmens muss im VRS-Verbundraum liegen.
  • Die Gesamtbelegschaft muss mindestens 50 Personen betragen.
  • Es besteht eine Mindestabnahme von 10 Tickets.
  • Für jedes abgenommene Ticket muss der Arbeitgeber einen Mindestzuschuss leisten.

Das günstigere MonatsTicket

  • Ticketeigenschaften: Monatsticket, nicht übertragbar (für Schüler und Azubis; über 14-Jährige benötigen zum Kauf des Tickets eine Bescheinigung der Schule bzw. Ausbildungsstätte!). MonatsTickets für Auszubildende bestehen aus einer Kundenkarte mit Lichtbild und der dazugehörenden Monatswertmarke.
  • Geltungsdauer: einen Kalendermonat, jeweils ab dem Monatsersten bis zum Betriebsschluss (3 Uhr nachts) des ersten Werktages im Folgemonat.
  • Gültigkeitsbereich: Das MonatsTicket für Azubis ist erhältlich für den Weg zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte oder für den Weg zwischen Wohnort und Schule des Auszubildenden.
  • Mitnahmemöglichkeiten: Kinder unter 6 Jahren können kostenlos mitgenommen werden.
  • Verkehrsmittel: alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress innerhalb der gewählten Städte und Gemeinden.
  • Verkauf: MonatsTickets für Azubis erhalten Sie mit persönlicher Beratung in den Kundencentern der VRS-Verkehrsunternehmen.
  • HandyTicket: nein
  • Online-Verkauf: nein

Mobil durch den Sommer - für Schulabgänger

  • Ticketeigenschaften: Pauschalticket, nicht übertragbar. Das AbsolventenTicket gilt für Schulabgänger bis 20 Jahre. Es gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Hinweis: Personen, die während des Geltungszeitraumes 21 Jahre alt werden, erhalten das AbsolventenTicket trotzdem für die gesamte Geltungsdauer.
  • Geltungsdauer und -bereich: Gültig vom 22. Juni bis einschließlich 30. September 2023, montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr im VRS-Netz.
  • Verkehrsmittel: alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahn-, RegionalBahn- und RegionalExpress-Linien im VRS-Netz.
  • Verkauf: ausschließlich erhältlich als HandyTicket. zum VRS-Handyticket-Shop

Hinweis für Schulabgänger ohne eingenes Konto oder Kreditkarte

Für die Anmeldung zum VRS HandyTicket-Shop ist u.a. die Angabe einer Bankverbindung bzw. einer Kreditkartennummer erforderlich. Für Schulabgänger ohne eigenes Konto oder eigene Kreditkarte gibt es folgende Möglichkeiten, das AbsolventenTicket zu erwerben:

  • Sie können mit dem Einverständnis Ihres Erziehungsberechtigten dessen Bankverbindung bzw. Kreditkarte verwenden. Wichtig dabei: Die automatische Schufa-Prüfung meldet nach Versand der Bestellung einen Fehler, wenn der Name des Bestellers nicht mit dem des Kontoinhabers bzw. Kreditkarteninhabers übereinstimmt. Schicken Sie den Fehlercode, den Sie erhalten, bitte an: handyticket@kvb-koeln.de
  • Ihre Bestellung wird dann manuell freigegeben. WICHTIG! Dies kann ca. 5 - 7 Arbeitstage beanspruchen.
  • Sie können den Ticketpreis als Prepaid-Guthaben wie folgt überweisen:


    Verwendungszweck: Mobilfunknummer, mit der das Ticket genutzt wird
    Kontoinhaber:            LogPay Financial Services GmbH
    IBAN:                         DE54 5004 0000 0586 7676 00
    BIC:                           COBADEFFXXX (Commerzbank AG)

    (Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Prepaid-Guthabens bis zu 7 Bankarbeitstage dauern kann.)

Studierendenausweis = SemesterTicket

  • Ticketeigenschaften: Das SemesterTicket ist ein Sondertarif, bei dem der Studierendenausweis gleichzeitig als Ticket im VRS gilt. SemesterTickets sind nicht übertragbar.
  • Geltungsdauer/Gültigkeitsbereich: Das SemesterTicket gilt in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis - jeweils ein Semester lang, rund um die Uhr im gesamten VRS-Netz, auch an Sonn- und Feiertagen sowie in der vorlesungsfreien Zeit. Der Geltungsbereich des SemesterTickets lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auf verschiedene Übergangsbereiche erweitern.
  • Mitnahmemöglichkeiten: SemesterTicket-Inhaber dürfen montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts), an Wochenenden und Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts) ein Fahrrad, eine weitere Person über 14 Jahre und bis zu drei Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre, bereits ab 15 Uhr) kostenlos mitnehmen. Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.

Rechtliches zum SemesterTicket

Der Vertragsabschluss erfolgt zwischen der VRS GmbH, einem VRS-Verkehrsunternehmen und dem AStA der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule. Der Fahrpreis für das Ticket muss von jedem Studierenden zusammen mit dem studentischen Sozialbeitrag zum jeweiligen Rückmeldetermin eingezahlt werden.

 

Das Ticket für Studierende und Schüler von Hochschulen und Berufsschulen

  • Ticketeigenschaften: Persönliches Ticket, nicht übertragbar. Das DualTicket ist nicht frei verkäuflich, sondern wird von Hochschulen und Berufsschulen über einen Rahmenvertrag für alle Studierende und Schüler der jeweiligen Einrichtung bestellt. Der Berechtigtenkreis für das DualTicket umfasst bei Hochschulen alle eingeschriebenen Ersthörer von Studiengängen, die berufsbegleitend angelegt sind, und die nicht als ordentlich Studierende gelten. An Berufsschulen umfasst der Berechtigtenkreis alle Personen, die diese Schule besuchen und dort ausgebildet werden. DualTickets werden als persönliche Tickets ausgegeben und gelten nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis.
  • Geltungsdauer/-bereich: Das DualTicket gilt ein Semester lang für Fahrten im VRS-Netz. Sofern ein DualTicket als eTicket auf einer Chipkarte ausgestellt wird, ist der DualTicket-Vertrag jeweils über mindestens zwei Semester zu schließen. Für Ersthörer, die einen Wohnsitz im Bereich des Großen Grenzverkehrs VRR/VRS haben, gilt das DualTicket über das VRS-Netz hinaus auch für Fahrten zwischen der Wohnung und der Verbundraumgrenze, hier allerdings nur auf der direkten Strecke. Für Ersthörer, die einen Wohnsitz im Kreis Ahrweiler haben, gilt das DualTicket über das VRS-Netz hinaus im Kreis Ahrweiler.
  • Mitnahmemöglichkeiten: Besitzer eines DualTickets können montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts) sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig zusätzlich eine weitere Person, bis zu drei Kinder (von 6 bis 14 Jahre, bereits ab 15 Uhr) und ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
  • Preis: Das DualTicket kostet zurzeit 302,40 Euro/Semester (WS 2023/2024 und SS 2024).

Das günstige Ticket für Azubis

Gültig für Schüler und Azubis, die noch mindestens 12 Monate Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr vor sich haben.

  • Ticketeigenschaften: AzubiTickets werden als persönliche eTickets ausgegeben und gelten nur in Verbindung mit einem aktuellem Ausweis mit Foto, z. B. Werks-, Dienst- oder Personalausweis.
  • Geltungsdauer/-bereich: mindestens 12 Monate rund um die Uhr im erweiterten VRS-Netz.
  • Mitnahmemöglichkeiten: Kinder unter 6 Jahren können kostenlos mitgenommen werden. Zusätzlich können Besitzer eines AzubiTickets montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts) sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig zusätzlich eine weitere Person, bis zu drei Kinder (von 6 bis 14 Jahre bereits ab 15 Uhr) und ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
  • Verkehrsmittel: alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress im erweiterten VRS-Netz.
  • Verkauf: Kauf per Bestellschein bei den VRS-Verkehrsunternehmen – mit Bestätigung der Berufsschule, Ausbildungsstätte oder des sozialen Trägers. Die Bestellung muss jeweils bis zum 10. des Vormonats – für den Start am 1. August also bis zum 10. Juli erfolgen.
  • Bestellformulare
  • Preis (ab 01.01.2024): 76,20 Euro/Monat
  • HandyTicket: nein
  • Online-Verkauf: nein

Für 21 Euro mehr durch ganz NRW

Mit einem Zuschlag von 21 Euro (ab 01.01.2024) können Auszubildende, die bereits ein VRS-AzubiTicket im Abo haben, durch ganz NRW fahren. Das landesweit gültige AzubiTicket (also VRS-AzubiTicket + Erweiterung NRW) kostet dann monatlich 97,20 Euro.

Weitere Infos

Das Abo für Schüler

  • Ticketeigenschaften: Abonnement, nicht übertragbar. Das StarterTicket gilt für Schüler (Über 14-Jährige benötigen zum Kauf des Tickets eine Bescheinigung der Schule, die noch mindestens 12 Monate gültig sein muss.). StarterTickets werden als persönliche eTickets ausgegeben und gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem Ausweis der Schule inklusive eines Lichtbildes des Ticketinhabers.
  • Geltungsdauer: mindestens 12 Monate rund um die Uhr
  • Gültigkeitsbereich: Das StarterTicket gilt in den gewählten Städten und Gemeinden. Montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts) sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen gilt das StarterTicket im erweiterten VRS-Netz. In Preisstufe 5 gilt das StarterTicket im gesamten erweiterten VRS-Netz! In Preisstufe 7 kann zusätzlich auch noch das AVV-Netz bereist werden.
  • Mitnahmemöglichkeiten: Kinder unter 6 Jahren können kostenlos mitgenommen werden. Mit dem StarterTicket können bis zu drei Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren bereits ab 15 Uhr kostenlos mitgenommen werden. Zusätzlich können Besitzer eines StarterTickets montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts) sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig zusätzlich eine weitere Person und ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
  • Verkehrsmittel: alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress innerhalb der gewählten Städte und Gemeinden.
  • Verkauf: StarterTickets erhalten Sie mit persönlicher Beratung in den Kundencentern der VRS-Verkehrsunternehmen.
  • Bestellformulare
  • HandyTicket: nein
  • Online-Verkauf: nein

 

Welche Preisstufe für Ihr gewünschtes Ticket anfällt, können Sie sich mit Hilfe des Ticketberaters  berechnen lassen. Zusätzlich weist Ihnen auch die VRS-Fahrplanauskunft die benötigte Preisstufe für jede gefundene Verbindung aus.


Der Preis des StarterTickets richtet sich nach der Preisstufe, die für Fahrten zwischen Wohn- und Ausbildungs- bzw. zwischen Wohn- und Schulort anfällt. Weitere Informationen sowie Abo-Beratungen erhalten Sie in den Vertriebsstellen der VRS-Verkehrsunternehmen.

Ein ganzes Schuljahr lang mobil

  • Ticketeigenschaften: Jahresticket (Schuljahr), nicht übertragbar. Das SchülerTicket gilt für Schüler vieler Grundschulen, weiterführender Schulen und Vollzeitberufskollegs im VRS-Verbundgebiet. Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis mit aktuellem Lichtbild (Grundschüler der Klassen 1 - 4 benötigen keinen Schülerausweis.) oder einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, EU-Führerschein, Aufenthaltstitel und –gestattung, Reiseausweis mit Lichtbild von Ausländern, Aufenthaltskarte für EU-Bürger, Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber „BÜMA“).
  • Geltungsdauer: ein ganzes Schuljahr lang (auch in den Ferien!)
  • Gültigkeitsbereich: beliebig viele Fahrten im gesamten VRS-SchülerTicket-Netz. Für Schüler, die im nördlichen Grenzbereich des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) wohnen und im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zur Schule gehen oder umgekehrt, gibt es ein „ÜT-SchülerTicket VRS/VRR“. Für Schüler, die auf VRS-Linien aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz ins VRS-Gebiet zur Schule pendeln, gibt’s analog das „ÜT-SchülerTicket Rheinland-Pfalz“. Wo und unter welchen Voraussetzungen man diese bekommt, erfährt man direkt bei der Schule oder den örtlichen Verkehrsunternehmen sowie bei der Schlauen Nummer unter 0 180 6/50 40 30.

VRS-SchülerTicket gilt auch im AVV-Verbundraum

Zusätzlich zum gesamten VRS-Netz gilt das VRS-SchülerTicket auch in allen Kommunen des AVV entlang der Verbundraumgrenze - dazu gehören die Kommunen Titz, Niederzier, Merzenich, Nörvenich, Düren, Vettweiß, Nideggen, Heimbach, Simmerath und Monschau sowie auf dem gesamten Linienweg der AVV-Linien SB 98 bzw. 231 (jeweils inklusive des Streckenabschnittes Kreuzau - Stockheim).
Gleichzeitig gilt das School&Fun-Ticket des AVV auch grenznah auf VRS-Seite - in den Kommunen Bedburg, Elsdorf, Kerpen, Erftstadt, Zülpich, Euskirchen, Mechernich, Schleiden, Kall und Hellenthal.

  • Kinder: unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.
  • Mitnahmemöglichkeiten: Besitzer eines SchülerTickets können montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts), an Wochenenden und Feiertagen ganztägig sowie in den NRW-Ferien (ohne bewegliche Ferientage) montags bis freitags ab 9 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts) ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.

Was kostet ein SchülerTicket

Der Preis eines SchülerTickets richtet sich nach dem Standort der Schule (es gibt zwei Standort-Kategorien), nach der Schulform und danach, ob man als Schüler freifahrberechtigt ist oder nicht.

Freifahrberechtigt sind die Schüler, deren Schulweg zur nächstgelegenen Schule (einfache Entfernung) in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt oder aber deren Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich ist. Diese Schüler übernehmen nur einen geringen Eigenanteil für den Freizeitnutzen des Tickets. Alle anderen Schüler gelten als sogenannte Selbstzahler.

Ansprechpartner bezüglich einer möglichen Freifahrberechtigung sind die Schulsekretariate.

Schülerinnen und Schüler, die im Besitz eines AVV-School&Fun-Tickets sind, können das VRS-SchülerTicket hinzukaufen. Auch Inhaber eines VRS-SchülerTickets können das AVV-School&Fun-Ticket erwerben. Die Jugendlichen können dann in Kombination beider Tickets zu einem attraktiven Preis alle Nahverkehrsmittel rund um die Uhr im AVV-Verbundraum und im VRS-Netz nutzen.

Wie erhalte ich ein SchülerTicket?

Das SchülerTicket ist erst dann bei den örtlichen Verkehrsunternehmen erhältlich, wenn der Schulträger einen grundsätzlichen Beschluss zur Einführung des SchülerTickets gefasst hat. Ob dies an Ihrer Schule der Fall ist, erfahren Sie direkt von Ihrer Schule.

Bestellanträge liegen bei den Schulsekretariaten sowie bei den örtlichen Verkehrsunternehmen aus.

Weitere Informationen über die am Schulort gültigen Konditionen erhalten Sie bei den VRS-Verkehrsunternehmen

Das Ticket für Grundschüler

Das PrimaTicket ist ein persönliches, ausschließlich schulwegbezogenes Ticket für Fahrten zwischen Wohn- und Schulort.

  • Ticketeigenschaften: Jahresticket (Schuljahr), nicht übertragbar, für Grundschüler der Klassen 1 - 4 (Primarstufe). Der Jahresbetrag wird in elf monatlichen Raten vom Konto abgebucht.
  • Geltungsdauer: gilt nur an Schultagen, jeweils montags bis freitags bis 18 Uhr, samstags bis 15 Uhr (PrimaTickets gelten nicht an Sonn- und Feiertagen sowie während der NRW-Schulferien.)
  • Gültigkeitsbereich: für schulwegbezogene Fahrten zwischen Wohn- und Schulort.

In der Preisstufe 5 gilt das PrimaTicket im gesamten erweiterten VRS-Netz!

Was kostet ein PrimaTicket?

Welche Preisstufe für Ihr gewünschtes Ticket anfällt, können Sie sich mit Hilfe des Ticketberaters  berechnen lassen. Zusätzlich weist Ihnen auch die VRS-Fahrplanauskunft die benötigte Preisstufe für jede gefundene Verbindung aus.

Die Bezahlung erfolgt per Einzugsverfahren in 11 monatlichen Raten.

 

 

Die VRS-Ticketpreise 2024