Ein Vater hilft seiner Tochter im Bus stehend den Schulranzen aufzusetzen.

Entdecke Tickets für alle Gelegenheiten!

Tickets für Job, Ausbildung & Schule

Günstig mobil – für Beruf, Ausbildung & Schulalltag.

Ob zur Arbeit, zur Ausbildungsstätte oder zur Schule: Für Berufstätige, Auszubildende und Schüler:innen bietet der VRS maßgeschneiderte und preiswerte Ticketangebote. Von vergünstigten JobTickets über flexible AzubiTickets bis hin zum beliebten SchülerTicket – hier finden Sie das passende Ticket für Ihren Alltag. Informieren Sie sich jetzt über Leistungen, Preise und Voraussetzungen.

Deutschland-ticket Job

Im Abo

  • Günstige, deutschlandweite Mobilität
  • 30% Ersparnis ggü. dem regulären Deutschlandticket
  • RVK e-Bike-Systeme kostenfrei bzw. vergünstigt
  • Ticket als Chipkarte

Das JobTicket

Im Abo

  • Ticket für alle Berufspendler
  • gilt täglich rund um die Uhr
  • gültig im gesamten VRS-JobTicket-Netz
  • Erhältlich in zwei Modellen: Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden.
  • Bestandsverträge zu Jobtickets laufen bei AVV und VRS noch bis zum 31.12.2026 weiter.
  • Sie gelten bis dahin im Rheinlandnetz (Gebiet des Rheinlandtarifs).​
  • Ein neues Jobticket-Modell kommt zum 01.01.2027.

Das SemesterTicket

Im Abo

  • uneingeschränkt mobil im VRS-Netz
  • auch an Sonn- und Feiertagen sowie in der vorlesungsfreien Zeit
  • montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig (jeweils bis 3 Uhr nachts des Folgetages) können eine Person über 14 Jahren sowie bis zu drei Kinder (von 6 bis 14 Jahren) mitgenommen werden

für 180,00 € (Preis gültig für WS 2025/26 und SS 2026)

im Abo

Das SchülerTicket

  • für Schüler vieler Grundschulen, weiterführender Schulen und Vollzeitberufskollegs im VRS-Verbundgebiet
  • ein ganzes Schuljahr (auch in den Ferien) gültig
  • nur über teilnehmende Schulen erhältlich
  • gültig als persönliches Ticket in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis oder Lichtbildausweis.

Ab dem 01.08.2026 gibt es ein neues Schülerticket im Rheinlandtarif

  • Das neue Schülerticket gilt im gesamten Gebiet des Rheinlandtarifs (= Rheinlandnetz).​
  • Der Selbstzahlerpreis ist unterteilt in zwei Kategorien (SK 1 und SK 2).

Der Preis eines SchülerTickets richtet sich nach dem Standort der Schule.

Tickets im Überblick

Ticketeigenschaften

Perfekt, denn mit dem Deutschlandticket Job werden Sie das Maximum an unkomplizierter und günstiger Mobilität erhalten – und zwar nicht nur für die täglichen Fahrten zum Arbeitsplatz, sondern auch für Ausflüge in der Freizeit innerhalb Deutschlands.

Sie interessieren sich für das Deutschlandticket als Jobticket?

Deutschlandticket 202663,00 €/Ticket
Abzgl. Übergangsabschlag, 5%59,85 €/Ticket
Abzgl. AG-Kostenbeteiligung, mind. 25%15,75 €/Ticket
Ticketpreis für Sie44,10 €/Ticket

(Preis gültig ab 01.01.2026)

Ticketkauf über
VRS-SchülerTicket gilt auch im AVV-Verbundraum

Zusätzlich zum gesamten VRS-Netz gilt das VRS-SchülerTicket auch in allen Kommunen des AVV entlang der Verbundraumgrenze - dazu gehören die Kommunen Titz, Niederzier, Merzenich, Nörvenich, Düren, Vettweiß, Nideggen, Heimbach, Simmerath und Monschau sowie auf dem gesamten Linienweg der AVV-Linien SB 98 bzw. 231 (jeweils inklusive des Streckenabschnittes Kreuzau - Stockheim).
Gleichzeitig gilt das School&Fun-Ticket des AVV auch grenznah auf VRS-Seite - in den Kommunen Bedburg, Elsdorf, Kerpen, Erftstadt, Zülpich, Euskirchen, Mechernich, Schleiden, Kall und Hellenthal.

  • Kinder: unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.
  • Mitnahmemöglichkeiten: Besitzer eines SchülerTickets können montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts), an Wochenenden und Feiertagen ganztägig sowie in den NRW-Ferien (ohne bewegliche Ferientage) montags bis freitags ab 9 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts) ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
Was kostet ein SchülerTicket
  • Der Preis eines SchülerTickets richtet sich nach dem Standort der Schule (es gibt zwei Standort-Kategorien), nach der Schulform und danach, ob man als Schüler freifahrberechtigt ist oder nicht.
  • Freifahrberechtigt sind die Schüler, deren Schulweg zur nächstgelegenen Schule (einfache Entfernung) in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt oder aber deren Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich ist. Diese Schüler übernehmen nur einen geringen Eigenanteil für den Freizeitnutzen des Tickets. Alle anderen Schüler gelten als sogenannte Selbstzahler.
  • Ansprechpartner bezüglich einer möglichen Freifahrberechtigung sind die Schulsekretariate.
  • Schülerinnen und Schüler, die im Besitz eines AVV-School&Fun-Tickets sind, können das VRS-SchülerTicket hinzukaufen. Auch Inhaber eines VRS-SchülerTickets können das AVV-School&Fun-Ticket erwerben. Die Jugendlichen können dann in Kombination beider Tickets zu einem attraktiven Preis alle Nahverkehrsmittel rund um die Uhr im AVV-Verbundraum und im VRS-Netz nutzen.
Wie erhalte ich ein SchülerTicket?
  • Das SchülerTicket ist erst dann bei den örtlichen Verkehrsunternehmen erhältlich, wenn der Schulträger einen grundsätzlichen Beschluss zur Einführung des SchülerTickets gefasst hat. Ob dies an Ihrer Schule der Fall ist, erfahren Sie direkt von Ihrer Schule.
  • Bestellanträge liegen bei den Schulsekretariaten sowie bei den örtlichen Verkehrsunternehmen aus.
  • Weitere Informationen über die am Schulort gültigen Konditionen erhalten Sie bei den VRS-Verkehrsunternehmen

Alle Details zum Ticket erhalten Sie in den VRS-Tarifbestimmungen im Downloadbereich.

Ein ganzes Schuljahr lang mobil

Ticketeigenschaften
  • Ticketeigenschaften: Jahresticket (Schuljahr), nicht übertragbar. Das SchülerTicket gilt für Schüler vieler Grundschulen, weiterführender Schulen und Vollzeitberufskollegs im VRS-Verbundgebiet. Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis mit aktuellem Lichtbild (Grundschüler der Klassen 1 - 4 benötigen keinen Schülerausweis.) oder einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, EU-Führerschein, Aufenthaltstitel und –gestattung, Reiseausweis mit Lichtbild von Ausländern, Aufenthaltskarte für EU-Bürger, Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber „BÜMA“).
  • Geltungsdauer: ein ganzes Schuljahr lang (auch in den Ferien!)
  • Gültigkeitsbereich: beliebig viele Fahrten im gesamten VRS-SchülerTicket-Netz. Für Schüler, die im nördlichen Grenzbereich des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) wohnen und im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zur Schule gehen oder umgekehrt, gibt es ein „ÜT-SchülerTicket VRS/VRR“. Für Schüler, die auf VRS-Linien aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz ins VRS-Gebiet zur Schule pendeln, gibt’s analog das „ÜT-SchülerTicket Rheinland-Pfalz“. Wo und unter welchen Voraussetzungen man diese bekommt, erfährt man direkt bei der Schule oder den örtlichen Verkehrsunternehmen sowie bei der Schlauen Nummer unter 0 180 6/50 40 30.
Ticketkauf über
Rechtliches zum SemesterTicket

Der Vertragsabschluss erfolgt zwischen der VRS GmbH, einem VRS-Verkehrsunternehmen und dem AStA der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule. Der Fahrpreis für das Ticket muss von jedem Studierenden zusammen mit dem studentischen Sozialbeitrag zum jeweiligen Rückmeldetermin eingezahlt werden. 
Alle Details zum Ticket erhalten Sie in den VRS-Tarifbestimmungen im Downloadbereich.

Studierendenausweis = SemesterTicket

Ticketeigenschaften
  • Ticketeigenschaften: Das SemesterTicket ist ein Sondertarif, bei dem der Studierendenausweis gleichzeitig als Ticket im VRS gilt. SemesterTickets sind nicht übertragbar.
  • Geltungsdauer/Gültigkeitsbereich: Das SemesterTicket gilt in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis - jeweils ein Semester lang, rund um die Uhr im gesamten VRS-Netz, auch an Sonn- und Feiertagen sowie in der vorlesungsfreien Zeit. Der Geltungsbereich des SemesterTickets lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auf verschiedene Übergangsbereiche erweitern.
  • Mitnahmemöglichkeiten: SemesterTicket-Inhaber dürfen montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts), an Wochenenden und Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts) ein Fahrrad, eine weitere Person über 14 Jahre und bis zu drei Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre, bereits ab 15 Uhr) kostenlos mitnehmen. Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit.
Ticketkauf über
  • Mitnahmemöglichkeiten: Kinder unter 6 Jahren können kostenlos mitgenommen werden. Außerdem können JobTicket-Inhaber montags bis freitags ab 19 Uhr (bis 3 Uhr des Folgetages) sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen eine Person über 14 Jahre, bis zu 3 Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren (bereits ab 15 Uhr) und ein Fahrrad mitnehmen. (Hinweis: Die unentgeltliche Fahrradmitnahme gilt im Bereich des AVV ausschließlich in den Gemeinden Titz, Düren, Merzenich, Nörvenich und Vettweiß.)
  • Verkehrsmittel: alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress innerhalb des VRS-JobTicket-Netzes.
  • Verkauf: nicht im freien Verkauf erhältlich! Bei Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern wird der Arbeitgeber Vertragspartner des VRS und des Verkehrsunternehmens vor Ort, er kauft die JobTickets zentral für alle ständig beschäftigten Mitarbeiter ein und gibt sie an die Interessierten weiter. Den internen Zahlungsfluss und die Überweisung an den VRS übernimmt ebenfalls der Arbeitgeber. Bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind JobTickets möglich, wenn das Unternehmen Mitglied in einem Dachverband ist, der den Vertrag mit VRS und Verkehrsunternehmen abschließt. Informationen über die für Ihren Arbeitsort gültigen Konditionen erhalten Sie bei den VRS-Verkehrsunternehmen.
  • HandyTicket: nein
  • Online-Verkauf: nein

Alle Details zum Ticket erhalten Sie in den VRS-Tarifbestimmungen oder in der Broschüre "Die JobTickets" im Downloadbereich.

Mit dem JobTicket Carsharing und Leihräder nutzen

Mit dem JobTicket fahren Sie auch mit den Leihrädern der KVB sowie bei unseren Carsharing-Partnern günstiger. Bei jeder Fahrt mit den Leihrädern sind die ersten 30 Minuten kostenlos.

Das Ticket für alle Berufspendler - in zwei Modellen

Das JobTicket im VRS gibt es in zwei Modellen: Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter und für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter.

  • Ticketeigenschaften: Arbeitnehmer-Dauerticket, nicht übertragbar. Wird als praktisches eTicket ausgegeben, das bei Verlust sofort gesperrt werden kann. Es gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Werks-, Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis.
  • Geltungsdauer: gilt täglich rund um die Uhr
  • Gültigkeitsbereich: gültig im gesamten VRS-JobTicket-Netz. Das JobTicket lässt sich auch auf bestimmte Gebiete des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr („Großer Grenzverkehr“) oder den Kreis Ahrweiler erweitern, falls Mitarbeiter dort wohnen. Informationen hierzu erhalten Sie bei den VRS-Verkehrsunternehmen
Ticketkauf über

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