FAQ VRS-Tarif

Wissenswertes rund um die Tarifbestimmungen des VRS


Wie lange können VRS-Tickets genutzt werden?

EinzelTickets, 4erTickets, 24StundenTickets und AnschlussTickets im Vorverkauf sind immer nur bis zur nächsten Preisanpassung des entsprechenden Tickets gültig. Ändert sich der Preis des Tickets, verlieren alte Tickets nach einer Übergangszeit ihre Gültigkeit. In dieser Übergangszeit können Sie natürlich Ihre alten Tickets noch nutzen.

EinzelTickets, 4erTickets, 24StundenTickets und AnschlussTickets aus dem Vorjahr können Sie bis zum 31. März des jeweils aktuellen Jahres nutzen. Haben Sie die Tickets bis dahin nicht genutzt, können Sie diese noch drei Jahre lang bis zum jeweils 31.12. bei Ihrem Verkehrsunternehmen umtauschen (Tickets aus dem Jahr 2023 können somit noch bis zum 31.12.2026 umgetauscht werden!). Dabei ist dann nur noch der jeweilige Differenzbetrag zu entrichten.


Wie lange gelten Einzel- und 4erTickets?

Einzel- und 4erTickets können ab der Entwertung nur eine begrenzte Zeit genutzt werden - je nach Preisstufe. Innerhalb dieser Zeit kann die Fahrt unterbrochen und - wenn nötig - das Verkehrsmittel gewechselt werden. Umwege, Rund- oder Rückfahrten sind nicht möglich.

  • gelten in der Kurzstrecke: 20 Minuten
  • bei Fahrten in der Preisstufe 1 a und 1 b (CityTicket):  90 Minuten
  • bei Fahrten in der Preisstufe 2 a und 2 b (CityPlusTicket): 120 Minuten
  • bei Fahrten in der Preisstufe 3 und 4 (RegioTicket): 180 Minuten
  • bei Fahrten in der Preisstufe 5 (RegioTicket): 360 Minuten

Achtung: Alle Tickets aus Automaten - mit Ausnahme von 4erTickets - sind bereits entwertet und zur sofortigen Nutzung zu verwenden!

 


Wie lange gelten Wochen- und MonatsTickets?

WochenTickets gelten ab dem gewünschten Tag eine Woche lang, ab jeweils 0 Uhr bis zum Betriebsschluss des letzten Gültigkeitstags.
MonatsTickets und Formel9Tickets gelten ab dem gewünschten Tag einen Monat lang, jeweils ab 0 Uhr des Starttages bis zum Betriebsschluss am letzten Gültigkeitstag. Das MonatsTicket gilt rund um die Uhr, das Formel9Ticket gilt jeweils montags bis freitags ab 9 Uhr bis Betriebsschluss, an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr.

Mit dem Fahrrad unterwegs im VRS

Grundsätzlich dürfen Fahrräder im VRS mitgenommen werden, ...

  • solange im Fahrzeug genügend Platz ist. Es besteht kein Anspruch auf Fahrradmitnahme. Das Fahrpersonal entscheidet je nach individuellem Platzangebot des jeweiligen Fahrzeugs, ob Sie mit Ihrem Fahrrad einsteigen dürfen oder nicht. Kinder im Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben grundsätzlich Vorrang vor Fahrrädern. Im Schienenersatzverkehr ist eine Fahrradmitnahme leider generell nicht möglich. Kinder unter 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. 
  • für das Fahrrad ein Ticket vorgezeigt werden kann, das die Mitnahme eines Fahrrades erlaubt. Das FahrradTicket ist als Einzel- (3,50 € bzw. als HandyTicket 3,39 €) oder MonatsTicket (48,10 € oder als HandyTicket 46,65 €) erhältlich und erlaubt die Mitnahme im gesamten VRS-Gebiet. Bestimmte Abo-Tickets enthalten die Fahrradmitnahme.

Für weitere Touren empfehlen wir den Kauf eines FahrradTagesTicket NRW. Damit können Sie ihr Fahrrad nicht nur innerhalb des VRS-Gebietes, sondern darüber hinaus auch in ganz NRW mitnehmen. Wenn Sie ihr Fahrrad regelmäßig im ÖPNV mitnehmen, bietet das NRWupgradeFahrrad für monatlich 42,50 € (01.01.2024) eine günstige Lösung. Es ist als Abonnement erhältlich und gilt nur in Verbindung mit einem Abonnement in einem der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife sowie dem Deutschlandticket. Den Bestellschein finden Sie im Downloadbereich.

(Preisangaben Stand 01.01.2024)

Mitnahme von Falträdern, Pedelecs, E-Bikes und Tandems

  • Falträder werden kostenlos befördert, sofern sie zusammengeklappt sind.
  • Fahrgäste können Pedelecs und E-Bikes in Bussen und Bahnen mitnehmen.
  • In Nahverkehrszügen (nicht in Bussen und U-/Straßenbahnen!) dürfen auch Fahrräder mitgeführt werden, die das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandem). Ausnahme: Inhaber von Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX („Schwerbehindertenausweis") dürfen auf Kulanzbasis auch solche Fahrradkonstruktionen in Bussen und U-/Straßenbahnen mitnehmen.

Hunde können im VRS kostenlos mitgenommen werden.

Für die Mitnahme von Hunden ist jedoch Folgendes zu beachten: Die Sicherheit und Ordnung des Betriebes darf nicht gefährdet, andere Fahrgäste dürfen nicht belästigt werden. Hunde müssen kurz angeleint werden und dürfen keine Sitzplätze in Anspruch nehmen.

In den Verkehrsmitteln des sogenannten Bedarfsverkehrs (z. B. AST - Anruf-Sammel-Taxi) dürfen Hunde jedoch nicht mitgenommen werden, da für diese Verkehre in der Regel Taxen zum Einsatz kommen und eine Mitnahme von Hunden dort aus Platzgründen und in Rücksicht auf andere Fahrgäste nicht möglich ist. Eine Ausnahme sind Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten; diese sind aufgrund der Notwendigkeit immer zur Beförderung zugelassen.

Zuschläge im DB-Fernverkehr

  • Mit den Wochen- oder MonatsTickets des VRS können auch EuroCity- und InterCity - Züge der Deutschen Bahn AG genutzt werden, wenn vor Fahrtantritt der tarifmäßige Fernverkehrs-Zuschlag gelöst wurde.
  • Einen Fernverkehrs-Zuschlag gibt es als Wochen- oder Monatszuschlag bei der Deutschen Bahn.
  • Zuschläge für einzelne Fahrten sind nicht erhältlich!
  • Inhaber von SemesterTickets und Sondertarifen, wie z.B. KombiTickets, dürfen den DB-Fernverkehr nicht nutzen.

Zuschläge für Schnellbuslinien 
Ab Bonn Hauptbahnhof (Busbahnhof) fährt die Schnellbuslinie SB 60 den Flughafen ohne viele Zwischenhalte an. Zur Nutzung dieser Schnellbuslinie benötigen Sie einen Fahrausweis der Preisstufe 3 (RegioTicket) sowie zusätzlich einen Schnellbuszuschlag.


Aufpreise für die 1. Wagenklasse der DB AG 
Zur Benutzung der 1. Wagenklasse der DB AG müssen Fahrgäste mit VRS-Fahrausweisen den tarifmäßigen Aufpreis zahlen. 
Inhaber von Tickets im Ausbildungsverkehr (SemesterTicket, StarterTicket, SchülerTicket, etc.) dürfen die 1. Wagenklasse der DB AG nicht nutzen!

Ab 1. Juli 2023 gibt es das NRWupgrade1.Klasse. Es ist als Abonnement erhältlich und gilt nur in Verbindung mit einem Abonnement in einem der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife sowie dem Deutschlandticket und kostet 75,20 €/Monat (ab 01.01.2024). Den zugehörigen Bestellschein finden Sie im Downloadbereich.

Wer keinen gültigen Fahrausweis in Bus und Bahn vorzeigen kann, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 Euro zahlen und mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Ersparen Sie sich daher einen peinlichen Auftritt und uns die unangenehme Arbeit.

Lösen Sie vor Fahrtantritt ein Ticket und genießen Sie entspannt die Fahrt mit Bus und Bahn im VRS.