Achtung: Ab Montag, 25. Januar 2021, gilt Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV
(Stand: 22.01.2021)
Die jüngsten Änderungen der Coronaschutzverordnung verpflichten Fahrgäste zum Tragen von medizinischen Masken (sog. OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder KN95/N95). Dies gilt für die Nutzung unserer Busse als auch für unsere RVK-KundenCenter.
Achtung: In Absprache mit unseren Aufgabenträgern gelten aktuell folgende Regelungen im Fahrtenangebot:
(Stand: 14.01.2021/22.01.2021)
- Kreis Euskirchen: Busse im Kreis Euskirchen verkehren seit dem 11. Januar nach dem Schulfahrplan. In Einzelfällen kann es zu Streichungen kommen (Linien 760-769).
- lrh. Rhein-Sieg-Kreis: Busse im lrh. Rhein-Sieg-Kreis verkehren seit dem 11. Januar nach dem Ferienfahrplan. Bei Bedarf (Betreuung) verkehren lediglich vereinzelte "Schulfahrten" zu abgelegenen Standorten.
- Rheinisch-Bergischer Kreis: Der derzeit geltende Ferienfahrplan gilt analog zur Verlängerung des Lockdown bis zum 14. Februar 2021.
Achtung: Änderung bei nächtlichen Linienfahrten (je nach Linie sind dies Spät- bzw. Frühfahrten)
- Kreis Euskirchen:
Seit dem 6. November sind Spätfahrten der Linien 801, 808, 829, N298 eingeschränkt. Freitags entfallen die Spätfahrten mit einer Abfahrtszeit nach 22:30 Uhr und samstags mit einer Abfahrtszeit nach 21:30 Uhr. Die Linie N80 entfällt komplett. - lrh. Rhein-Sieg-Kreis:
Seit dem 8. November werden keine Spätfahrten auf RVK-Linien mit einer Abfahrtszeit nach 0:15 Uhr durchgeführt. - Rheinisch-Bergischer Kreis:
Seit dem 6. November entfallen die Nachtbuslinien N26, N45, N46 und N47 bis auf weiteres.
Bitte bedenken Sie:
- Das Abstandsgebot greift NICHT bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen.
- Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW VERPFLICHTET ab Montag, 25. Januar 2021, alle Kunden in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Wartebereichen zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung (sog. OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder KN95/N95). Der Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit 150 Euro geahndet (von Ordnungsamt bzw. Polizei).
- Das Tragen gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können; die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.
- Alle Rechtsgrundlagen erhalten Sie auf der Homepage des Landes NRW
- Sofern es die Auslastung der Busse zulässt, sollten Fahrgäste darauf achten, nach Möglichkeit Abstand zu anderen Personen einzuhalten.
- Das Niesen und Husten in die Armbeuge gehört inzwischen ebenfalls zum guten Ton und sollte von jedem gelebt werden.
- Dazu gehört natürlich auch das Händewaschen, welches stets nach der Nutzung öffentlicher Räume zum Standard gehören sollten.
- In den Bussen wurden (bis auf ganz wenige Ausnahmen) am Fahrerplatz inzwischen Trennscheiben verbaut, so dass die Abtrennplanen entfernt wurden und damit mehr Platz geschaffen wird.
- In den Bussen wird über die TFT-Bildschirme und über Plakate auf das derzeit vorgeschriebene bzw. empfohlene Verhalten hingewiesen.
- Die Reinigung der Busse wurde intensiviert. Schauen Sie hierzu gerne unseren RVK-Imagefilm
Tickets sind erhältlich:
- rabattiertes HandyTicket über die RVK-App
- an Fahrscheinautomaten und beim Fahrpersonal
- in den Vorverkaufsstellen und RVK-KundenCentern
- oder auch im VRS-Online-Ticketshop erhältlich.