Ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausgabe eines Abo-Tickets in der App „RVK-Abo

 

§ 1 Allgemeines

Der Regionalverkehr Köln GmbH (nachfolgend RVK) betreibt die App „RVK-Abo“.  

Name“-App bietet den Kunden des RVK die Möglichkeit, ihre Tickets für ein bereits abgeschlossenes Abonnement auf ein Smartphone zu laden. 

 

§ 2 AGB und Datenschutz

Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich ausschließlich auf die optische Darstellung und auf die Nutzung eines bereits zuvor erworbenen Tickets in der „RVK-Abo“-App.

Der Vertrag für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der RVK sind bereits mit dem Kauf des Tickets, bzw. Abschluss des Abonnements zustande gekommen. Damit hat der Kunde den AEB und den VRS-Tarifbestimmungen zugestimmt und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen. Die RVK verwendet personenbezogene Daten zur Erfüllung des Vertrages gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.rvk.de/datenschutz oder im Kundencenter. 

Die entsprechenden Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW sowie die jeweilig geltenden Tarifbestimmungen gelten weiterhin.

 

§ 3 Registrierung

Um den Service der „RVK-Abo“-App nutzen zu können, ist eine persönliche Registrierung (in der App?) mit folgenden Angaben notwendig:

- Name und vollständige Adresse 

- Geburtsdatum 

- E-Mail-Adresse 

Der Kunde/Nutzer ist zur Geheimhaltung seiner persönlichen Daten, einschließlich seines Passwortes verpflichtet und hat diese gegenüber Dritten angemessen und im zumutbaren Rahmen zu schützen.

Der Kunde ist verpflichtet, die hinterlegten persönlichen Daten jederzeit aktuell zu halten. Die RVK behält sich eine Sperrung des Kundenkontos vor, sofern der Kunde unrichtige Daten angegeben oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. 

Sämtliche Vertragsangelegenheiten (Zahlung, Änderungen, Kündigung) können nicht über die „RVK-Abo“-App erfolgen, sondern weiterhin über die Kundencenter.

 

§ 4  Nutzung und Kontrolle des Tickets

Das über die „RVK-Abo“-App ausgegebene ist eine persönliche und nicht übertragbare Fahrkarte. Sie gilt nur für die auf dem Ticket in der „RVK-Abo“-App genannte Person in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.

Der Kunde trägt die Verantwortung für das ordnungsgemäße Aufspielen des gültigen Tickets auf die „RVK-Abo“-APP.  Die RVK übernimmt keinerlei Gewährleistung für technische Störungen oder Probleme auf dem Nutzermedium (Smartphone). Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass das Ticket während der Fahrt jederzeit in der „Name“-App darstellbar und kontrollierbar ist. Dazu zeigt der Kunde auf Verlangen des Prüfpersonals das Ticket auf der geöffneten App bei aktiver Hintergrundbeleuchtung. Im Zweifelsfalle gestattet der dem Prüfpersonal eine Detailprüfung (z.B. von dynamischen Inhalten)

Sofern der Kunde bei der Ticketkontrolle kein Ticket nachweisen kann, wird dies nach den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW geahndet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Zeitverlustes und dessen eventuelle Auswirkungen (z.B. entgangener Gewinn) in Zusammenhang mit einer Detailprüfung ist ausgeschlossen.

 

§ 6 Beanstandung, Gewährleistung und Haftung 

Die RVK übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit der „RVK-Abo“-App. Es besteht daher keinen Ersatzanspruch für Schäden, die durch eine vorübergehenden oder dauerhafte Nichtverfügbarkeit der „RVK-Abo“-App entstehen. 

 

§ 7 Haftungsbeschränkung 

Die RVK haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für von der RVK oder deren Erfüllungs- oder deren Verrichtungsgehilfen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Die Haftung der RVK beschränkt sich bei einfachen fahrlässigen Pflichtverletzungen lediglich auf vorhersehbare und typische Schäden des Kunden.