29.02.2024

Ab 1.3.24: Keine Mitnahme mehr von E-Scootern bei der RVK

E-Scooter - keine Mitnahme in Bussen im RVK-Verkehrsgebiet

Zum 1. März wird es in den RVK-Bussen im RVK-Verkehrsgebiet keine Mitnahme von E-Tretrollern mehr geben. Gemeinsam mit vielen anderen Verkehrsunternehmen setzen wir damit eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um. 

Akkubrände bei E-Scootern im In- und Ausland führten aktuell zu neuen Bewertungen des Brandschutzes in Fahrzeugen. Der Betriebsausschuss des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hatte sich mit dem Thema beschäftigt und die Empfehlung ausgesprochen, E-Scooter grundsätzlich von der Mitnahme auszuschließen. E-Tretroller/-Scooter unterliegen deutlich niedrigeren Sicherheitsanforderungen als andere Elektrofahrzeuge. Da im Brandfall auch erhebliche Gefahren für Fahrgäste und -personale entstehen, sei die Mitnahme der Fahrzeuge nicht geboten. Das Verbot könne wieder aufgehoben werden, wenn die Hersteller die Sicherheitsmängel beseitigt hätten.

E-Bikes, Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen (ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet) werden weiterhin befördert, da deren Akkus sehr viel höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Wir bitten unsere Fahrgäste um Verständnis. Bitte beachten Sie auch das Angebot unserer E-Bike-Systeme Bergisches e-Bike, Eifel-e-Bike und RVK e-Bike  zur Überbrückung Ihrer „letzten Meile“.