TaxiBus und AST

Bestellen Sie telefonisch TaxiBus oder AST und den TaxiBusPlus (nur Kreis Euskirchen) auch online!

Besonders in ländlichen Regionen ergänzen TaxiBus und AST das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs auf wenig genutzten Strecken bzw. Uhrzeiten und sichern somit die Mobilität der Menschen. Typisch für solche Anruflinien ist, dass man sie vorbestellen muss und der Bus durch ein beauftragtes Taxi oder einen Mietwagen ersetzt wird. Dies geht telefonisch oder online! 

Start der Fahrt ist immer eine Haltestelle der jeweiligen Linie. In der Regel führen örtliche Unternehmen die Fahrten mit Pkw oder Kleinbussen durch.

 

Tel.: 02441 99454545

Mo. - Sa. 6:20 - 21:30 Uhr
sonn- und feiertags 9:30 - 19 Uhr

Im Kreis Euskirchen vereint der neue TaxiBusPlus in Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim, Schleiden, Weilerswist und Zülpich die Vorteile der Systeme TaxiBus und AST, d. h. einheitlicher Fahrplan, einheitlicher Zuschlag, einheitliche Bestellzeiten sowie Haustürbedienung am Zielort.

Achtung: Bei TaxiBus-Gruppenfahrten, die mit Linienbussen durchgeführt werden, ist die individuelle Haustürbedienung leider nicht möglich. Im Kreis Euskirchen können zwischen 12 und 14 Uhr keine Gruppenbuchungen für TaxiBus-Fahrten vorgenommen werden.

Für den TaxiBusPlus wird ein Zuschlag erhoben:

Der Zuschlag beträgt 1,20 € für Erwachsene und für Kinder von 6 bis 14 Jahren 0,50 €. Der Fahrgast wird in diesen Kommunen auf Wunsch bis vor die Haustür im Umkreis der Zielhaltstelle gefahren.

Fahrgäste haben die Möglichkeit, das Monatsticket TaxiBusPlus-Zuschlag für 19,60 Euro in den TaxiBussen und RVK-KundenCentern zu erwerben.

Und so einfach geht es: Der TaxiBusPlus im Kreis Euskirchen ­in sechs Schritten.

In Bad Münstereifel und Dahlem gibt es insgesamt 117 virtuelle Haltestellen. Anhand des dichteren Haltestellennetzes haben Fahrgäste deutlich kürzere Fußwege bis zur nächsten Einstiegshaltestelle. Alle Infos erfahren Sie hier

 

Tel.: 02251 1414123

Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) ergänzt oder ersetzt den Linienverkehr. AST-Fahrten müssen telefonisch mit Angabe der gewünschten Abfahrtshaltestelle bei der örtlichen AST-Zentrale bestellt werden. Die Beförderung erfolgt bis zur Haustür, sofern es im Bedienungsgebiet liegt. AST-Fahrtenbestehen innerhalb einer als auch zwischen benachbarten Gemeinden.
 

Wie kann man mit dem AST fahren?
Zur Fahrtanmeldung bitte Namen, Fahrtziel, Personenzahl, Abfahrtzeit und Abfahrtstelle sowie ggf. die Mitnahme großer Gepäckstücke angeben. Bitte seien Sie pünktlich zur angegebenen Abfahrtzeit an der Haltestelle.

Was muss ich beachten?
Der Fahrgast wird bis vor die Haustür seines jeweiligen Fahrtzieles gebracht, sofern dies im Verkehrsgebiet des AST-Angebotes liegt (innerhalb der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegrenze).

AST-Fahrten in der Stadt Euskirchen müssen mind. 30 Minuten vor Fahrtbeginn angemeldet werden.

 

AST-Tarife ab 01.01.2023

Gemeinde

Erwachsene

4,40

Kinder (6 Jahre bis einschl. 14 Jahre)

3,30

Kinder bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung eines zahlenden Fahrgastes

 

frei

Zuschlag für ZeitTicketinhaberInnen die im Besitz einer Kundenkarte mit gültiger Wertmarke für die jeweilige Stadt/Gemeinde sind und für im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung von VRS JobTickets sowie ZeitTickets im Abo mitreisende Fahrgäste

 

 

 

3,30

PolizeivollzugsbeamtInnen des Landes NRW sowie Vollzugsbeamte der Bundespolizei in Uniform

 

3,30

Freifahrtberechtigte Personen gem. Ziffer 10 der VRS- Tarifbestimmungen (Beförderung Schwerbehinderter)

 

3,30

Gepäckzuschlag, sofern ein Sitzplatz im Fahrgastraum beansprucht wird

 

3,30 €

 

Tel.: 02441 99454545

Mo. - Do. 6:20 - 22 Uhr
Fr. + Sa. 6:20 - 24 Uhr
sonn- und feiertags 8 - 22 Uhr

Tel.: 02205 19731

Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) ergänzt oder ersetzt den Linienverkehr. AST-Fahrten müssen telefonisch mit Angabe der gewünschten Abfahrtshaltestelle bei der örtlichen AST-Zentrale bestellt werden. Die Beförderung erfolgt bis zur Haustür, sofern es im Bedienungsgebiet liegt. AST-Fahrtenbestehen innerhalb einer als auch zwischen benachbarten Gemeinden.
 

Wie kann man mit dem AST fahren?
Zur Fahrtanmeldung bitte Namen, Fahrtziel, Personenzahl, Abfahrtzeit und Abfahrtstelle sowie ggf. die Mitnahme großer Gepäckstücke angeben. Bitte seien Sie pünktlich zur angegebenen Abfahrtzeit an der Haltestelle.

Was muss ich beachten?
Der Fahrgast wird bis vor die Haustür seines jeweiligen Fahrtzieles gebracht, sofern dies im Verkehrsgebiet des AST-Angebotes liegt (innerhalb der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegrenze).

AST-Fahrten der RVK im Rheinisch-Bergischen Kreis müssen bis 30 Minuten vor Fahrtbeginn angemeldet werden.

 

AST-Tarife ab 01.01.2023

Gemeinde

Erwachsene

4,40

Kinder (6 Jahre bis einschl. 14 Jahre)

3,30

Kinder bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung eines zahlenden Fahrgastes

 

frei

Zuschlag für ZeitTicketinhaberInnen die im Besitz einer Kundenkarte mit gültiger Wertmarke für die jeweilige Stadt/Gemeinde sind und für im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung von VRS JobTickets sowie ZeitTickets im Abo mitreisende Fahrgäste

 

 

 

3,30

PolizeivollzugsbeamtInnen des Landes NRW sowie Vollzugsbeamte der Bundespolizei in Uniform

 

3,30

Freifahrtberechtigte Personen gem. Ziffer 10 der VRS- Tarifbestimmungen (Beförderung Schwerbehinderter)

 

3,30

Gepäckzuschlag, sofern ein Sitzplatz im Fahrgastraum beansprucht wird

 

3,30 €

Tel.: 02441 99454545

Mo. - Do. 6:20 - 22 Uhr

Fr. - Sa. 6:20 - 24 Uhr

sonn- und feiertags 9:30 - 22 Uhr

 

Tel.: 02441 99454545

Achtung: Die AST-Linie 790​​​​​​​ verkehrt an den Karnevalstagen nicht!

Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) ergänzt oder ersetzt den Linienverkehr. AST-Fahrten müssen telefonisch mit Angabe der gewünschten Abfahrtshaltestelle bei der örtlichen AST-Zentrale bestellt werden. Die Beförderung erfolgt bis zur Haustür, sofern es im Bedienungsgebiet liegt. AST-Fahrtenbestehen innerhalb einer als auch zwischen benachbarten Gemeinden.
 

Wie kann man mit dem AST fahren?
Zur Fahrtanmeldung bitte Namen, Fahrtziel, Personenzahl, Abfahrtzeit und Abfahrtstelle sowie ggf. die Mitnahme großer Gepäckstücke angeben. Bitte seien Sie pünktlich zur angegebenen Abfahrtzeit an der Haltestelle.

Was muss ich beachten?
Der Fahrgast wird bis vor die Haustür seines jeweiligen Fahrtzieles gebracht, sofern dies im Verkehrsgebiet des AST-Angebotes liegt (innerhalb der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegrenze).

AST-Fahrten der RVK im lrh. Rhein-Sieg-Kreis müssen mindestens 30 Minuten vor Fahrtbeginn angemeldet werden.

AST-Tarife ab 01.01.2023

Gemeinde

Erwachsene

4,40

Kinder (6 Jahre bis einschl. 14 Jahre)

3,30

Kinder bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung eines zahlenden Fahrgastes

 

frei

Zuschlag für ZeitTicketinhaberInnen die im Besitz einer Kundenkarte mit gültiger Wertmarke für die jeweilige Stadt/Gemeinde sind und für im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung von VRS JobTickets sowie ZeitTickets im Abo mitreisende Fahrgäste

 

 

 

3,30

PolizeivollzugsbeamtInnen des Landes NRW sowie Vollzugsbeamte der Bundespolizei in Uniform

 

3,30

Freifahrtberechtigte Personen gem. Ziffer 10 der VRS- Tarifbestimmungen (Beförderung Schwerbehinderter)

 

3,30

Gepäckzuschlag, sofern ein Sitzplatz im Fahrgastraum beansprucht wird

 

3,30 €

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