Ihre Fahrgastrechte bei der RVK: Klar, fair und verbindlich

Als Fahrgast der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) haben Sie klare Rechte – und wir nehmen diese sehr ernst. Unsere Fahrgäste sollen sich jederzeit gut informiert, sicher und fair behandelt fühlen.

Wir haben uns daher freiwillig bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. Für Sie als Fahrgast ist die Anrufung dieser unabhängigen Stelle kostenlos und unverbindlich.


Schlichtungsstelle Nahverkehr: Ihre Vorteile

Die Schlichtungsstelle bietet eine schnelle, faire und außergerichtliche Lösung bei Konflikten rund um den öffentlichen Nahverkehr. Dabei gilt:

  • Sie zahlen keine Gebühren.
  • Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein.
  • Ihre Anliegen werden unabhängig geprüft.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte

Die RVK und andere Verkehrsunternehmen haben sich auf verbindliche Fahrgaststandards und Rechte verständigt. Lesen Sie hier, welche Rechte Ihnen zustehen und welche Standards im Nahverkehr gelten.

Fahrgastrechte im Buslinienverkehr unter 250 km

Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kümmert sich als Nationale Durchsetzungsstelle um die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr sowie um die Fahrgastrechte von Schiffs- und Busreisenden. Die Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte prüft, ob in Bahnen, Bussen und auf Schiffen die Vorschriften rund um die Fahrgastrechte eingehalten werden. Falls erforderlich, kann sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Fahrgastrechte durchzusetzen. Sollte es daher auf Ihrer Reise Anlass zu einer Beschwerde gegeben haben und das Verkehrsunternehmen hat darauf nicht zufrieden stellend oder überhaupt nicht geantwortet, können Sie sich an das EBA wenden. Das EBA prüft Ihr Anliegen und klärt für Sie, ob in Ihrem Fall gegen die Vorschriften der Fahrgastrechte verstoßen wurde.
 

So erreichen Sie das Eisenbahn-Bundesamt:

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Tel.*: 0228 30795-400 (*Bürgertelefon, Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr)
Fax: 0228 9826–9199

Mailadresse EBA

Website EBA

Kontakte

Wenn Sie mit unserer Reaktion auf ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an die:

Mailadresse Schlichtungsstelle

Website Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle Nahverkehr

Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211 3809-380
Fax: 0211 3809-678