Ihre Fahrgastrechte!
Mit Hilfe einer EU-weiten Verordnung, die im Jahr 2011 auf den Weg gebracht wurde, ist es dem Gesetzgeber gelungen, einheitliche Standards im Bereich der Sicherung und Durchführung von Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr festzulegen.
Diese Verordnung ist zum 1. März 2013 in Kraft getreten und umfasst unter anderem eine Informationspflicht für Fahrgäste.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist offizielle Durchsetzungsstelle für die Fahrgastrechte.
Das Bürgertelefon ist für alle Fahrgäste Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar 0228 30795-400.
Wir nehmen Ihre Rechte als unser Fahrgast sehr ernst. Lesen Sie, auf welche Standards man sich geeinigt hat und welche Rechte sich hieraus für Sie ergeben:
Fahrgastrechte im Buslinienverkehr unter 250 km
Wenn Sie mit unserer Reaktion auf ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an die
Schlichtungsstelle Nahverkehr
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211 3809-380
Fax: 0211 3809-678
E-Mail:
info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Per Post oder via Internet
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Wir erklären uns bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos und unverbindlich.