JobTicket

Das Ticket für alle Berufspendler -
in zwei Modellen.
Das JobTicket im VRSVRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
gibt es in zwei Modellen: Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter und für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter. Was für Unternehmen und Mitarbeiter wichtig ist, wer Vertragspartner werden kann und wo man mit einem JobTicket mobil ist, erfahren Sie hier. Generell gilt:
Mit dem JobTicket unterwegs
- Besitzer eines JobTickets können mit diesem unbegrenzt im ganzen VRSVRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
-Netz Bus und Bahn fahren. - Das JobTicket gilt grundsätzlich die ganze Woche, auch in der Freizeit, rund um die Uhr.
- Ein Erwachsener, bis zu 3 Kinder (6 bis 14 Jahre) und ein Fahrrad dürfen an Wochenenden und Feiertagen ganztägig sowie montags bis freitags jeweils von 19 Uhr bis Betriebsschluss kostenlos mitfahren.
- Zur Information: Das JobTicket ist nicht übertragbar. Es gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Werks-, Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis.
Das JobTicket für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern
- Das Unternehmen liegt im VRSVRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
-Verbundgebiet und hat höchstens 49 Personen Gesamtbelegschaft. - Das JobTicket kann von den Mitarbeitern erworben werden, die daran interessiert sind, jedoch mindestens von zwei Personen.
- Wichtiger Hinweis: Das Unternehmen ist einem Dachverband (z. B. IHK, Einzelhandelsverband, Ärztekammer, Notarkammer, etc.) angeschlossen, der die federführende Abwicklung übernimmt.
Das bedeutet: Der Dachverband schließt einen Vertrag über mindestens 250 JobTickets mit einem VRSVRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
-Partnerunternehmen und der VRSVRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
GmbH ab und tritt stellvertretend für die angeschlossenen Unternehmen auf. Das Unternehmen schließt einen Vertrag mit dem Dachverband. Der Dachverband übernimmt die Koordination und Abwicklung für die angeschlossenen Unternehmen und die gesamtschuldnerische Haftung.
Das JobTicket für Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitern
- Das Unternehmen liegt im VRSVRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
-Verbundgebiet und hat mindestens 50 Mitarbeiter. - Das JobTicket wird generell für alle ständig beschäftigten Mitarbeiter erworben.
- Der Arbeitgeber ist Vertragspartner eines VRSVRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
-Partnerunternehmens und der VRSVRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
GmbH und regelt unter anderem den internen Zahlungsfluss, die Überweisung der Beiträge und die Ausgabe der JobTickets an die Mitarbeiter. Er ist Ansprechpartner für seine Mitarbeiter und bündelt die Interessen. - Ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen ist nicht möglich.
Weitere Informationen
- Erweiterung JobTicket-Geltungsraum
Besondere Regelungen gelten für eine Erweiterung auf den Kreis Ahrweiler. Bei Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter haben, können JobTickets zusätzlich auch mit einer Erweiterung für den VRR-Bereich (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr), der nicht im sog. Kleinen Grenzverkehr liegt, ausgestellt werden. Dazu beraten Sie die VRSVRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
-Verkehrsunternehmen. - Nutzung von IC/EC mit dem JobTicket
Es gibt einen Fernverkehrsaufpreis, der als Wochen-/Monatsaufpreis oder im AboAbo
Abonnement gelöst werden kann. - Nutzung der 1. Klasse mit dem JobTicket
Es kann ein 1. Klasse-Zuschlag für die gewünschte Strecke erworben werden (auch im AboAbo
Abonnement ).
Umsteigen von MonatsAbo auf JobTicket ist problemlos zu jedem Monatsersten möglich, ohne Nachbelastung für das bestehende AboAbo
Abonnement . Die Kündigung muss bis zum 10. des Vormonats beim ausgebenden Verkehrsunternehmen erfolgen.
Weitere Informationen sowie AboAbo
Abonnement -Beratungen erhalten Sie in den KundenCentern der RVK.
Weitere Informationen zu den beiden JobTicket-Modellen gibt es hier auch zum Downloaden:
JobTicket 2012 - Für Unternehmen unter 50 Mitarbeiter (603 KB)
JobTicket 2012 - Für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter (586 KB)


