Sondertarife

Sonstige Tickets Sondertarife


Sondertarife im VRS:
Mit der Eintrittskarte Busse und Bahnen im VRS nutzen.

Im VRSVRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
 
gibt es drei unterschiedliche Modelle, bei denen man mit der Eintrittskarte von Veranstaltungen oder Freizeiteinrichtungen gleichzeitig die Busse und Bahnen im VRSVRS
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nutzen kann.


Modell "Eintrittskarte = Fahrausweis"

Eintrittskarten gelten bei vielen Veranstaltungen gleichzeitig als Fahrausweis im VRSVRS
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. Das heißt, für die An- und Abreise können Sie mit Ihrer Eintrittskarte alle Busse und Bahnen im erweiterten VRSVRS
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-Netz kostenlos nutzen. 



Als Fahrausweis gültig sind die Eintrittskarten am aufgedruckten Veranstaltungstag, 4 Stunden vor Beginn der Veranstaltung bis Betriebsschluss (03.00 Uhr des Folgetages).



Modell "KombiTicket"

Einige Freizeiteinrichtungen, wie das Phantasialand in Brühl oder die Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt, bieten sogenannte VRSVRS
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-KombiTickets an, bei denen die Nutzung von Bus und Bahn bereits im Eintrittspreis enthalten ist. Im Unterschied zu dem Modell "Eintrittskarte = Fahrausweis" muss hier ein spezielles KombiTicket gekauft werden.


Modell "Eintrittsermäßigungen"

Bei einigen Kooperationspartnern, wie die Drachenfelsbahn in Königswinter erhalten Sie gegen Vorlage eines gültigen Fahrausweises eine Ermäßigung auf den normalen Eintrittspreis.








Beachten Sie folgenden Hinweis:

Achten Sie bitte bei allen Eintrittskarten darauf, ob die Gültigkeit als Fahrausweis im VRSVRS
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auf Ihrem Ticket vermerkt ist, denn: als Fahrausweis gelten nur Tickets, die den Aufdruck "Ticket = Fahrausweis im VRSVRS
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" oder ähnlich enthalten. 



Viele Sondertarife und KombiTickets gelten für Busse und Bahnen im erweiterten VRS-Netz, einige nur in bestimmten Regionen. 



Für alle Sondertarife und KombiTickets gilt: InterCity-, EuroCity und InterCityExpress-Züge der Deutschen Bahn AG dürfen  nicht genutzt werden.  Zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Deutschen Bahn AG sind die tarifmäßigen Zuschläge zu zahlen.

Eintrittskarten und KombiTickets sind getrennt vom Veranstaltungsbesuch nicht nutzbar und nach dem jeweiligen Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar. Insbesondere ist damit eine kostenfreie Weitergabe oder ein Weiterverkauf von Eintrittskarten/KombiTickets nicht gestattet.

FAHRPLANAUSKUNFT

An
Ab

RVK-SERVICE

0180 4 13 13 13
20 Cent/Anruf im dt. Festnetz
Mobilfunk max. 42 Cent/Min
02 21 13 05 68-12
Faxnummer

TAXIBUS/AST BESTELLUNG

0180 4 15 15 15
20 Cent/Anruf im dt. Festnetz
Mobilfunk max. 42 Cent/Min.

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