Mobilitätsgarantie
Mobilitätsgarantie in Nordrhein-Westfalen
Bei Verspätungen Taxi oder ICE nutzen
Die Mobilitätsgarantie im VRSVRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
sorgt dafür, dass Sie Ihr Ziel auch bei Verspätungen schnellstmöglich erreichen.
Geltungsbereich
Die Mobilitätsgarantie NRW gilt innerhalb der neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife, also auch im VRSVRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
, sowie innherhalb des NRW-Tarifs – egal, mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind.
Voraussetzungen
- Das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel fährt mehrals 20 Minuten später ab als im Fahrplan angegeben.
- Es gibt keine andere Fahrtalternative mit Bus und Bahn zu Ihrem Ziel
- NRW-weite Leistungen der Mobilitätsgarantie:
- Bei Verspätungen können Sie für Ihre Fahrt einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen oder ein Taxi zum Ziel nehmen.
- Die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug werden Ihnen erstattet.
- Die Taxikosten werden Ihnen bis zu einer Höhe von 20 Euro pro Person erstattet.
Und das gilt im VRS
- Wer ein Aktiv60Ticket bzw. ein Monats- oder Formel9Ticket im AboAbo
Abonnement oder ein JobTicket oder ein GroßkundenTicket besitzt, erhält eine Kostenerstattung von maximal 30 Euro.
Ausnahmen
Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen können keine Kosten erstattet werden.
Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?
Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die Begleitbelege bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat.
Wichtig
Fügen Sie unbedingt Ihr Ticket (Kopie bei Zeitfahrausweisen) sowie die Taxiquittung bzw. das benutzte IC-/EC-/ICE-Ticket im Original bei. Nach positiver Prüfung Ihres Antrags wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen.
Hier können Sie das Antragsformular herunterladen.


